Insolvenzplangestaltung
In einem Insolvenzplan kann abweichend von den gesetzlichen Regelungen Folgendes festgelegt werden:
- die Befriedigung der Gläubiger
- die Verwertung der Insolvenzmasse
- die Fortführung eines Unternehmens
- die Verfahrensabwicklung
Insbesondere bei Insolvenzschuldnern, die ein Unternehmen führen, welches auch nach dem Insolvenzantrag noch fortgeführt werden kann und soll, kann sich ein insolvenzgerechter Insolvenzplan anbieten. Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung eines Insolvenzverfahrens mit einem Insolvenzplan ist die transparente Einbeziehung der Insolvenzgläubiger und der faire Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Insolvenzschuldner, Gläubiger, Gesellschafter, Arbeitnehmer etc.
Zur Erreichung dieses Ziels ist es häufig notwendig, einen Berater in den Restrukturierungsprozess einzubinden, der das Vertrauen der Gläubiger genießt bzw. für das schuldnerische Unternehmen wiedergewinnen kann.
BIEBINGER ist mit der Erstellung und Gestaltung von Insolvenzplänen bestens vertraut. Darüber hinaus verfügen wir über ein vielfach bewährtes Verhandlungsgeschick, mit dem sich die notwendige mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger gewinnen lässt.
Rufen Sie uns an, wenn Sie die prüfen möchten, ob eine Insolvenzplangestaltung für Sie in Frage kommt. Sie werden überrascht sein, welche Möglichkeiten sich bieten.
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven
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Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.