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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Gestaltung von Treuhandverträgen

In einer Vielzahl von Fällen kann die Gestaltung von Treuhandverträgen in Betracht kommen, insbesondere zur Verwahrung von Vermögenswerten – sei es um die automatisierte Abwicklung von Verträgen zu gewährleisten oder einen Geldbestand als Haftungsfonds zu separieren.

BIEBINGER fungiert regelmäßig als Treuhänder für die verschiedensten Konstellationen und führt auch entsprechende Treuhandkonten. Unsere Expertise liegt insbesondere darin, dass wir die widerstreitenden Interessenlagen regelmäßig analysieren und aufeinander zu führen.

Wie Sie sehen, kommt Ihnen auch hier unser ganzheitlicher Beratungsansatz zugute. Sprechen Sie mit uns.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

Kostenfreies Erstgespräch