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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Abwicklung von Unternehmen

„Wie beendet man eine Gesellschaft und wie löscht man diese korrekt im Handelsregister?“ Mit dieser Kernfrage zur Abwicklung von Unternehmen beschäftigen sich die meisten verständlicherweise erst, wenn es soweit ist. Dabei zahlt sich auch hier frühzeitige Beratung aus. Von Gesetzes wegen ist die Liquidation des Unternehmens mit klaren Regeln verbunden. Gefordert wird u.a.:

  • die Beendigung der Vertragsverhältnisse
  • die Liquidierung der Vermögensgegenstände,
  • die Verteilung des Vermögens an die Gläubiger
  • die Auskehrung des überschießenden Teils an die Gesellschafter

Dieser Abwicklungsprozess ist aufgrund des Sperrjahres häufig langwierig und auch kostenintensiv. BIEBINGER kann Sie hier spürbar entlasten: Einerseits unterstützen wir die Liquidatoren bei der Vollbeendigung der Gesellschaft oder agieren selbst als Liquidatoren. Andererseits zeigen wir Ihnen die strategischen Alternativoptionen und entsprechende Kosten auf.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

Kostenfreies Erstgespräch