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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Strafrecht

Strafrecht

Als ausgewiesene Fachkanzlei der insolvenznahen Beratung verteidigt BIEBINGER Geschäftsführer und Unternehmer auch in Strafverfahren hinsichtlich Bankrottdelikte oder im Falle einer Insolvenzverschleppung. Um die jeweilige Verhandlungsposition gegenüber Richter und Staatsanwalt zu stärken, spüren wir im Rahmen der umfassenden Analyse die Besonderheiten des Einzelfalls auf. Zum einen, um damit die meist schematisch vorgetragenen Tatbestandsmerkmale zu entkräften oder gar zu widerlegen. Zum anderen, um beispielsweise strafmildernde Umstände in Einzelsituationen nachzuweisen.

Strafrechtliche Verfahren von Beginn an vermeiden

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz, um mögliche Straftatbestände in Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer oder Unternehmer von Beginn an zu vermeiden. Dazu gehört die grundlegende Erkenntnis, dass finanzielle Krisensituationen nicht nur zivilrechtliche Haftungsproblematiken nach sich ziehen, sondern gegebenenfalls auch strafrechtliche Prozesse in Gang setzen können. So gilt auch hier der alte Grundsatz des römischen Rechts: Ignorantia legis non excusat – Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Die Einfallstore, die zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können, sind durchaus vielfältig: Wer beispielsweise einen Insolvenzantrag mit Verspätung stellt, Beiträge zur Sozialversicherung oder Unternehmenssteuern vorenthält, Darüber hinaus überprüfen wir im Rahmen einer Kündigung von Finanzierungsverträgen grundsätzlich die Berechtigung der erfolgten Kündigungserklärung, da diese immer wieder mal ohne tatsächlich erfübegeht ernste Vergehen – Vermögensdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Zudem sind Geldströme zwischen verschiedenen Unternehmen bzw. Unternehmensträger mit identischen Inhabern strafrechtlich und – für den Geschäftsführer sowie die gesunden Unternehmen – haftungsrechtlich eine immense Gefahrenquelle. Informieren Sie sich darüber frühzeitig!lte Rechtsgrundlage erfolgt.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

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