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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Sanierungs- und Krisenberatung

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei unterschiedlichen Formen der Sanierungs- und Krisenberatung: Der bilateralen Auseinandersetzung sowie der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung.

In der bilateralen Sanierungs- und Krisenberatung vertreten wir Ihre Positionen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ausschließlich gegenüber einer gegnerischen Partei.

In der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung geht es meist darum, dass Unternehmen oder Unternehmensteile betriebswirtschaftlich Verluste erwirtschaften (Ertragskrise), Verbindlichkeiten die Vermögenswerte bilanziell zu übersteigen drohen (Vermögenskrise) oder fällige Verbindlichkeiten zeitweise nicht bedient werden können (Liquiditätskrise).

Interessenlagen erfassen und Spielräume ausloten

Die Kernproblematik in der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung liegt darin, dass Zugeständnisse von einer Vielzahl an Gläubigern benötigt werden, um eine Lösung der Unternehmenskrise zu ermöglichen (Verzicht, Teilverzicht, Stundung etc.).
Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick, aber auch konsequentes Durchsetzungsvermögen sind gefordert, wenn es darum geht, die Befindlichkeiten aller beteiligter Gläubiger entsprechend nachvollziehbar zu würdigen – und akzeptable, interessengerechte Lösungsansätze anzubieten.

Vertrauen schaffen, Kompromisse eingehen, Forderungen angleichen

Nach ausführlicher Analyse aller Verhandlungspositionen sollten realistische Erwartungshaltungen formuliert werden, die den jeweiligen Beitrag zur interessengerechten Befriedung des Konflikts deutlich aufzeigen. Die Vermittlung von Vertrauen gegenüber den Gläubigern ist hierbei von essentieller Bedeutung. Deshalb setzt BIEBINGER auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Entscheidungsfindung. Für interessengerechte Lösungen. Auf Basis der rechtlichen Möglichkeiten.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

Kostenfreies Erstgespräch